Passagiere im Alter zwischen (jeweils einschließlich) 7 und 11 Jahren, die ohne Begleitung einer Person im Alter von mindestens 16 Jahren eine Flugreise mit Air Malta antreten, gelten als allein reisende Minderjährige (Unaccompanied Minors, UM). Unser Begleitservice kann wunschgemäß auch für Passagiere ab 12 Jahren in Anspruch genommen werden. 

Hinweis: Die Person, die das Kind zum Abflug begleitet, muss am Flughafen bleiben, bis die Maschine gestartet ist. Bei größeren Verspätungen wird das Kind wieder in die Obhut der Begleitperson übergeben, bis das Flugzeug tatsächlich zum Abflug bereit ist.

Unsere Verantwortung: Allein reisende Minderjährige erhalten von uns jede Aufmerksamkeit und Zuwendung, die sie für eine sichere, angenehme und bequeme Flugreise benötigen. Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Lieben von dem Moment an, da sie uns am Abfertigungsschalter des Flughafens anvertraut werden, bis zur Abholung durch einen Erwachsenen am Zielflughafen.

Buchung: Sie haben zwei Möglichkeiten, diesen Service zu buchen. Bitte drucken und füllen Sie in jedem Fall zuerst dieses Formular aus. Dann befolgen Sie einen der folgenden Schritte:

1. Scannen Sie das Formular ein und senden Sie es per E-Mail an [email protected]
2. Schicken Sie das Fornular per Post an die folgende Adresse:

Centrecom
Unit F11
Level 2, Mosta Technopark
Mosta, MST 3000
Malta

Gebühren: Bei der Buchung wird pro Flugstrecke eine nicht rückerstattungsfähige und nicht übertragbare Servicegebühr in Höhe von 70,00 EUR berechnet. Der Begleitservice kann nicht in Verbindung mit Sonderangeboten gebucht werden.

Boarding: Für den Boardingvorgang bieten wir einen „Meet and Assist“ Service für allein reisende Minderjährige an, bei dem ein Mitarbeiter von Air Malta das Kind durch die Sicherheits- und Passkontrolle begleitet. Im Abflugbereich wird das Kind weiterhin von uns betreut, bis es schließlich zum Flugzeug gebracht und dem Chefsteward übergeben wird.

Während des Fluges: Während des Fluges wird sich der Chefsteward oder ein anderes Mitglied der Flugbesatzung um das Wohlbefinden und die physiologischen Bedürfnisse des Kindes kümmern sowie je nach Bedarf Speisen und Getränke servieren. Der Chefsteward trägt bei der Ankunft Sorge für eine ordentliche und gepflegte Erscheinung des Kindes und vergewissert sich vor dem Aussteigen, dass das Kind keine persönlichen Gegenstände vergessen hat. 

Ankunft: Nach der Ankunft übergibt der Chefsteward das Kind einem bereitstehenden Mitarbeiter von Air Malta, der es bei der Gepäckabholung und allen weiteren anfallenden Flug-, Zoll- oder Einreiseformalitäten begleitet und unterstützt. Abschließend wird das Kind dem zur Abholung berechtigten Erwachsenen übergeben, der wiederum eine entsprechende Bestätigung unterzeichnen muss.

Wichtiger Hinweis für Passagiere nach oder aus Italien: Der Begleitservice ist für allein reisende Minderjährige unter 14 Jahren verpflichtend. Für Passagiere älter als 14 Jahre ist der Service optional. 

Außerdem müssen für allein reisende Minderjährige unter 14 Jahren mit italienischer Staatsangehörigkeit, die von/nach/über Italien (einschließlich Sizilien) reisen, vor dem Abflug zusätzlich zu den vorgenannten Formalitäten von beiden Elternteilen eine Betreuungserklärung („Dichiarazzione Di Affido“) unterzeichnet und von der italienischen Polizei genehmigt werden. Eine Kopie dieses Dokuments kann hier heruntergeladen werden (PDF 643KB).

Weitere Informationen erhalten Sie bei Air Malta unter der Telefonnummer +356 21662211.