Anwendbarkeit
Die folgenden Regelungen gelten:
- für von Flughäfen innerhalb der EU abgehende Flüge sowie für Flüge eines Luftfrachtführers mit Sitz in der EU von einem Flughafen außerhalb der EU zu einem Flughafen innerhalb der EU, soweit Sie nicht bereits in dem Nicht-EU-Land Entschädigungsleistungen und Unterstützung erhalten haben;
- unter der Bedingung, dass Sie im Besitz einer bestätigten Buchung für den Flug sind und sich vereinbarungsgemäß innerhalb der schriftlich oder elektronisch angezeigten Zeit bzw., falls keine Zeit angegeben ist, spätestens 45 Minuten vor der angekündigten Abflugzeit am Check-in-Schalter einfinden;
- nur für Fluggäste, die zu einem direkt oder indirekt für die Allgemeinheit zugänglichen Flugpreis oder mit Flugscheinen reisen, die im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder anderer Aktionsprogramme ausgestellt wurden.;
- für Flüge, die Air Malta als Luftfrachtführer durchführt.
Regeln für die Unterstützung
Wenn Air Malta den Umständen nach erwartet, dass sich eine geplante Abflugzeit verzögert:
- um zwei oder mehr Stunden bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern;
- um drei oder mehr Stunen bei allen Flügen innerhalb der EU von mehr als 1500 Kilometern und für alle anderen Flüge von 1500 bis 3500 Kilometern;
- um vier oder mehr Stunden bei allen anderen Flügen,
bietet Ihnen Air Malta kostenlos an:
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit und
- zwei Telefongespräche, Telex- oder Faxschreiben bzw. E-Mails
Ist den Umständen nach zu erwarten, dass der Abflug frühestens am Tag nach der ursprünglich angegebenen Abflugzeit stattfindet, bietet Ihnen Air Malta außerdem:
- die Unterbringung in einem Hotel, falls
- eine oder mehrere Übernachtungen nötig werden oder falls
- ein längerer als der von Ihnen geplante Aufenthalt nötig wird sowie
- eine Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Unterbringungsort (Hotel, sonstige Unterbringung).
Beträgt die Verspätung mindestens fünf Stunden und beschließen Sie, den verspäteten Flug nicht anzutreten, bietet Ihnen Air Malta zusätzlich zu den beschriebenen Mahlzeiten und Kommunikationshilfen die Rückerstattung des vollen von Ihnen bezahlten Flugpreises innerhalb von sieben Tagen (in bar, durch elektronische oder Banküberweisung oder per Scheck bzw. mit Ihrer schriftlichen Zustimmung durch Reisegutscheine und/oder andere Leistungen) für den ausgefallenen Teil der Reise sowie für etwaige bereits durchgeführte Teile, die für Sie im Hinblick auf den ursprünglichen Reisezweck ohne Interesse sind, ggf. in Verbindung mit einem frühestmöglichen Rückflug zum ersten Abflugort.
Wenn die Verspätung drei Stunden überschreitet (außer wenn Air Malta beweisen kann, dass die Verspätung durch außerordentliche Umstände hervorgerufen wurde, die auch durch das Treffen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können), haben Sie ein Recht auf die untenstehende Entschädigung:
a) EUR 250 für alle Flüge bis 1500 Kilometer;
b) EUR 400 für alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer;
c) EUR 600 für alle Flüge, die nicht unter (a) oder (b) dieses Absatzes fallen.
Air Malta bietet die beschriebenen Unterstützungsleistungen innerhalb der oben unter (a) – (c) festgelegten zeitlichen Grenzen im Hinblick auf jeden Entfernungsbereich. Die oben beschriebenen Unterstützungsleistungen schließen weitere Ansprüche, die Ihnen nach geltenden Gesetzen (einschließlich der EU-Richtlinie 90/314 über Charterflüge) möglicherweise zustehen, nicht aus, können jedoch auf diese angerechnet werden.
Diese Regeln ergehen aufgrund der EU-Richtlinie 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Die Liste mit Kontaktinformationen über nationale Stellen zur Durchsetzung der Regeln ist beigefügt.