This website uses cookies
We rely on cookies to play video, display tweets, remember your preferences and to analyze our website trafic. You consent to our cookier if you click "Accept".
Die folgenden Regelungen gelten:
Wenn Air Malta den Umständen nach erwartet, dass sich eine geplante Abflugzeit verzögert:
bietet Ihnen Air Malta kostenlos an:
Ist den Umständen nach zu erwarten, dass der Abflug frühestens am Tag nach der ursprünglich angegebenen Abflugzeit stattfindet, bietet Ihnen Air Malta außerdem:
Beträgt die Verspätung mindestens fünf Stunden und beschließen Sie, den verspäteten Flug nicht anzutreten, bietet Ihnen Air Malta zusätzlich zu den beschriebenen Mahlzeiten und Kommunikationshilfen die Rückerstattung des vollen von Ihnen bezahlten Flugpreises innerhalb von sieben Tagen (in bar, durch elektronische oder Banküberweisung oder per Scheck bzw. mit Ihrer schriftlichen Zustimmung durch Reisegutscheine und/oder andere Leistungen) für den ausgefallenen Teil der Reise sowie für etwaige bereits durchgeführte Teile, die für Sie im Hinblick auf den ursprünglichen Reisezweck ohne Interesse sind, ggf. in Verbindung mit einem frühestmöglichen Rückflug zum ersten Abflugort.
Wenn die Verspätung drei Stunden überschreitet (außer wenn Air Malta beweisen kann, dass die Verspätung durch außerordentliche Umstände hervorgerufen wurde, die auch durch das Treffen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können), haben Sie ein Recht auf die untenstehende Entschädigung:
a) EUR 250 für alle Flüge bis 1500 Kilometer;
b) EUR 400 für alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer;
c) EUR 600 für alle Flüge, die nicht unter (a) oder (b) dieses Absatzes fallen.
Air Malta bietet die beschriebenen Unterstützungsleistungen innerhalb der oben unter (a) – (c) festgelegten zeitlichen Grenzen im Hinblick auf jeden Entfernungsbereich. Die oben beschriebenen Unterstützungsleistungen schließen weitere Ansprüche, die Ihnen nach geltenden Gesetzen (einschließlich der EU-Richtlinie 90/314 über Charterflüge) möglicherweise zustehen, nicht aus, können jedoch auf diese angerechnet werden.
Diese Regeln ergehen aufgrund der EU-Richtlinie 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Die Liste mit Kontaktinformationen über nationale Stellen zur Durchsetzung der Regeln ist beigefügt.