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Die folgenden Regeln gelten:
Nichtbeförderung wegen Überbuchung liegt vor, wenn eine Luftfahrtgesellschaft einem Fluggast die Beförderung verweigert, obwohl der Fluggast zum Einstieg in einen dem oben genannten Anwendungsbereich unterfallenden Flug unter den genannten Bedingungen erschienen ist, es sei denn, die Beförderung wird wegen Gesundheitsgefährdung, aus Gründen der Sicherheit, wegen unvollständiger Reisedokumente oder aus anderen erheblichen Gründen verweigert.
Bevor Air Malta einem Fluggast die Beförderung verweigert, werden wir versuchen, Freiwillige ausfindig zu machen, die gegen eine zu vereinbarende Entschädigung und Unterstützung wie unten in Ziff. I beschrieben freiwillig auf ihre Buchung verzichten.
Melden sich nicht genug Freiwillige und verweigert Air Malta Ihnen den Einstieg gegen Ihren Willen, haben Sie Anspruch auf sofortige Entschädigung wie folgt:
Wird Ihnen ein Ersatzflug wie unten in Ziff. I (b) oder (c) beschrieben angeboten und liegt die Ankunftszeit dieses Fluges nicht (a) bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern später als zwei Stunden, (b) bei Flügen innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometern bzw. bei allen sonstigen Flügen von 1.500 bis 3.500 Kilometern später als drei Stunden oder (c) bei allen anderen Flügen später als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges, kann Air Malta die oben beschriebene Entschädigung um 50% reduzieren. Zur Ermittlung der Entfernung ist das letzte Ziel maßgeblich, das sie aufgrund der Nichtbeförderung verspätet erreichen. Die Entfernungen werden anhand der Großkreisrouten gemessen.
Air Malta bietet Ihnen außerdem an:
I. Eine Wahlmöglichkeit zwischen
II. Darüber hinaus bieten wir Ihnen kostenlos an:
Falls Sie Ihre Buchung nicht freiwillig aufgegeben haben, schließen die oben beschriebenen Unterstützungsleistungen weitere Ansprüche, die Ihnen nach geltenden Gesetzen (einschließlich der EU-Richtlinie 90/314 über Charterflüge) möglicherweise zustehen, nicht aus, können jedoch auf diese angerechnet werden. Diese Regeln ergehen aufgrund der EU-Richtlinie 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Die Liste mit Kontaktinformationen über nationale Stellen zur Durchsetzung der Regeln ist beigefügt.