Anwendbarkeit

Diese Regeln gelten:

  • falls ein von Air Malta geplanter Flug, für den mindestens ein Platz gebucht wurde, nicht durchgeführt wird;
  • für von Flughäfen innerhalb der EU abgehende Flüge sowie für Flüge eines Luftfrachtführers mit Sitz in der EU von einem Flughafen außerhalb der EU zu einem Flughafen innerhalb der EU, soweit Sie nicht bereits in dem Nicht-EU-Land Entschädigungsleistungen und Unterstützung erhalten haben;
  • unter der Bedingung, dass Sie im Besitz einer bestätigten Buchung sind;
  • nur für Fluggäste, die zu einem direkt oder indirekt für die Allgemeinheit zugänglichen Flugpreis oder mit Flugscheinen reisen, die im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder anderer Aktionsprogramme ausgestellt wurden.

Regeln für Entschädigung und Unterstützung

Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, bietet Ihnen Air Malta Unterstützung an wie folgt:

I. Eine Wahlmöglichkeit zwischen

  1. Rückerstattung des vollen von Ihnen bezahlten Flugpreises (in bar, durch elektronische oder Banküberweisung oder per Scheck bzw. mit Ihrer schriftlichen Zustimmung durch Reisegutscheine und/oder andere Leistungen) für den ausgefallenen Teil der Reise sowie für etwaige bereits durchgeführte Teile, die für Sie im Hinblick auf den ursprünglichen Reisezweck ohne Interesse sind, ggf. in Verbindung mit einem frühestmöglichen Rückflug zum ersten Abflugort;
  2. ein frühestmöglicher Ersatzflug zu vergleichbaren Beförderungsbedingungen an Ihren endgültigen Bestimmungsort;
  3. ein späterer Ersatzflug nach Ihren zeitlichen Vorgaben zu vergleichbaren Beförderungsbedingungen, je nach Verfügbarkeit von Sitzplätzen.

II. Darüber hinaus bietet Ihnen Air Malta kostenlos an:

  1. Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit und
  2. zwei Telefongespräche, Telex- oder Faxschreiben bzw. E-Mails.

III. Findet im Fall einer Umbuchung aufgrund Flugstreichung der neue Flug voraussichtlich frühestens am Tag nach dem geplanten Abflug statt, bietet Ihnen Air Malta außerdem:

  1. die Unterbringung in einem Hotel, falls
  • eine oder mehrere Übernachtungen nötig werden oder falls
  • ein längerer als der von Ihnen geplante Aufenthalt nötig wird sowie
  • eine Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Unterbringungsort (Hotel, sonstige Unterbringung)

IV. Sie haben Anspruch auf Entschädigung wie folgt:

  • EUR 250 für Flüge bis zu 1500 Kilometern
  • EUR 400 für Flüge innerhalb der EU von mehr als 1500 Kilometern und für alle anderen Flüge von 1500 bis 3500 Kilometern
  • EUR 600 für alle anderen Flüge.

Wird Ihnen ein Ersatzflug  Flug gemäß der obigen Ziff. I (b) oder (c) angeboten und liegt die Ankunftszeit dieses Fluges nicht (a) bei Flügen bis zu 1500 Kilometern später als zwei Stunden, (b) bei Flügen innerhalb der EU von mehr als 1500 Kilometern bzw. bei allen sonstigen Flügen von 1500 bis 3500 Kilometern später als drei Stunden oder (c) bei allen anderen Flügen später als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges, kann Air Malta die oben beschriebene Entschädigung um 50% reduzieren.

"Endgültiger Bestimmungsort" bezeichet dabei den Bestimmungsort auf dem Flugschein, der am Abfertigungsschalter vorgezeigt wird oder, im Fall direkter Anschlussflüge, den Bestimmungsort des letzten Fluges; alternative verfügbare Anschlussflüge werden bei der Ermittlung der ursprünglich geplanten Ankunftszeit nicht berücksichtigt. Die oben beschriebenen Unterstützungsleistungen schließen weitere Ansprüche, die Ihnen nach geltenden Gesetzen (einschließlich der EU-Richtlinie 90/314 über Charterflüge) möglicherweise zustehen, nicht aus, können jedoch auf diese angerechnet werden.

Der Anspruch entfällt, falls

  • Sie mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug von der Streichung in Kenntnis gesetzt werden;
  • Sie im Zeitraum von zwei Wochen bis sieben Tage vor dem geplanten Abflug von der Streichung in Kenntnis gesetzt werden und Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird, der nicht früher als zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit stattfindet und durch den Sie Ihren endgültigen Bestimmungsort nicht später als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen;
  • Sie weniger als sieben Tage vor dem geplanten Abflug von der Streichung in Kenntnis gesetzt werden und Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird, der nicht früher als eine Stunde vor der geplanten Abflugzeit stattfindet und durch den Sie Ihren endgültigen Bestimmungsort nicht später als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen oder
  • Air Malta beweisen kann, dass die Streichung als Folge außerordentlicher Umstände durch angemessene Maßnahmen nicht zu vermeiden war. 

Diese Regeln ergehen aufgrund der EU-Richtlinie 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Die Liste mit Kontaktinformationen über nationale Stellen zur Durchsetzung der Regeln ist beigefügt.