Schusswaffen und Munition

 

Sicherheit hat an Bord unserer Flüge die oberste Priorität. Aus diesem Grund gelten für Schusswaffen, die mit an Bord genommen werden, besondere Regeln. Lesen Sie sich die nachfolgenden Anweisungen und die vollständigen Bestimmungen für das Tragen von Schusswaffen auf Air Malta Flügen bitte sorgfältig durch.  

Aufbewahrung der Schusswaffen

Bei der Vorbereitung auf einen Flug, bei dem Sie Schusswaffen oder Munition mit an Bord nehmen, sollten Sie diese Anweisungen genau befolgen:

● Schusswaffen und/oder Munition dürfen nur als Gepäck aufgegeben werden, wenn Sie in einem angemessenen Behälter oder in Ihrem Koffer zusammen mit Ihren Kleidungsstücken verpackt sind. 
● Für jede Schusswaffe muss der entsprechende Waffenschein vorliegen. 
● Unverpackte Munition ist nicht erlaubt. Die Munition muss entweder in der Originalverpackung oder einem entsprechenden Behälter verpackt sein, in dem die einzelnen Patronen voneinander getrennt sind. 
● Es sind höchsten 5 kg Munition pro Person gestattet. 
● Schusswaffen gehören in Ihr aufgegebenes Gepäck, außer wenn Sie Ihr Freigepäck (je nach erworbenem Ticket entweder ein oder zwei Gepäckstücke) überschreiten. In diesem Fall müssen Sie die entsprechenden Gebühren für Sportgepäck entrichten
WICHTIG: Taschen oder Container mit Munition dürfen niemals mit „Explosiv“ gekennzeichnet werden.
 

Vor dem Abflug

Wenn Sie vorhaben, Schusswaffen und/oder Munition mit an Bord zu nehmen, müssen Sie uns mindestens 72 Stunden vor Abflug entweder telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, damit wir die nationalen und internationalen Bestimmungen und Verpflichtungen einhalten können. Andernfalls dürfen wir Sie nicht an Bord lassen.

Vor dem Abflug müssen Sie außerdem dafür sorgen, dass beim Check-in polizeiliches Begleitpersonal anwesend ist. Die Kosten für das Begleitpersonal müssen von Ihnen getragen werden.

Die Benachrichtigung an uns muss folgende Informationen enthalten:

Schusswaffen
● Menge
● Typ (Handfeuerwaffe, Gewehr, Schrotflinte)
● Marke/Modell
● Kaliber

Munition
● Menge (Gewicht) und Kaliber
 

Boardingverfahren

● Das Begleitpersonal übernimmt die Schusswaffe beim Check-in und bringt sie durch die Zollabfertigung bis zum Flugzeug.
● Check-in- und Sicherheitspersonal sind über die Munition in Ihrem Gepäck in Kenntnis zu setzen. Das Personal überprüft, ob das zulässige Höchstgewicht eingehalten ist.
● Schließlich müssen Sie alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für Ihre Schusswaffen oder Munition vorlegen. Dies sind unter anderem die Lizenz für Export/Import und die Autorisierung durch lokale und nationale Behörden.

Des Weiteren gelten folgende Regeln: 

● Sie müssen mindestens 2 Stunden vor Abflug am Check-in eintreffen, damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Formalitäten ist.
● Die Schusswaffen müssen getrennt von der Munition transportiert werden.
● Der Transport von Munition mit explosiven oder entflammbaren Projektilen ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen zu eingeschränkt zulässigen Gepäckstücken finden Sie auf dieser Seite.