Wenn Sie auf einen Blindenhund angewiesen sind, dann darf Sie dieser unter bestimmten Bedingungen in den Fluggastraum begleiten.
Der Blindenhund wird mitsamt Container und Nahrung kostenfrei und zusätzlich zu dem regulären Handgepäck im Fluggastraum befördert.
Um diesen Service anzufordern, bitten wir Sie höflichst, das ausgefüllte Antragsformular spätestens 72 Stunden vor Ihrem Flug an unsere medizinische Beratungsstelle unter [email protected] zu senden. Unsere Teammitglieder prüfen dann Ihre Bewerbung und bestätigen Ihnen die Beförderung Ihres Assistenzhundes an Bord. Wir möchten Sie auch daran erinnern, eine Kopie des Antrags während Ihrer Reise bei sich zu tragen.
Lesen Sie sich die nachfolgenden Richtlinien durch, um sicherzustellen, dass Sie mit den Beförderungsbedingungen einverstanden sind und diese einhalten können.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen werden gemäß Artikel 8.9 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen (Passagiere und Gepäck) von Air Malta und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 [1] und den Auslegungsleitlinien [2] dazu veröffentlicht. Diese Bedingungen unterliegen jedweder geltender europäischer oder nationalen Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Beförderung von Tieren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die Regelungen in Bezug auf Heimtierausweise [3].
1. Ein anerkannter Begleithund, der spezifisch ausgebildet worden ist, um behinderte Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität zu unterstützen, kann gemäß den folgenden Bestimmungen ohne zusätzliche Kosten in der Kabine mitreisen:
(a) Der Begleithund muss für diese Funktion durch eine Organisationausgebildet, geprüft und akkreditiert worden sein, die die Kriterien für die Vollmitgliedschaft der International Guide Dog Federation oder Assistance Dog International (weltweite Akkreditierungsstelle für Begleithunde) erfüllt.
(b) Die folgenden Arten von anerkannten Begleithunden, was in jedem Fall durch eine formale Bescheinigung bewiesen werden muss, werden an Bord gemäß den Bedingungen, die hierin vereinbart werden, akzeptiert:
- i. Blindenhunde - sie unterstützen blinde und sehgeschädigte Personen;
- ii. Hörhunde - sie unterstützen taube oder hörgeschädigte Personen;
- iii. Service-Hunde - sie unterstützen behinderte Personen oder Personen, mit verringerter Mobilität, die nicht seh- oder hörgeschädigt sind. Sie können ausgebildet werden, um mit Leuten zu arbeiten, die manuelle oder elektrische Rollstühle benutzen, Probleme mit dem Gleichgewicht haben, unter verschiedenen Arten von Autismus leiden, die auf Warnungen vor Anfällen angewiesen sind, die Warnungen für andere medizinische Probleme, wie niedriger Blutzucker benötigen oder die psychiatrische Beeinträchtigungen haben.
(c) Andere Hunde, die nicht so ausgebildet wurden, dass sie die Kriterien von Assistance Dog International erfüllen, sollen, außer wenn sie die Kriterien der Bestimmungen zu Haustieren in der Passagierkabine erfüllen, gemäß den geltenden Gebühren im Frachtraum reisen. Der Begleithund muss der reisenden behinderten Person oder der reisenden Person mit eingeschränkter Mobilität gehören.
2. Einen Antrag für die Beförderung eines Begleithundes hat dem Callcenter von Air Malta mindestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit des Fluges übermittelt zu werden. Bei Flügen nach/von Großbritannien muss die Benachrichtigung mindestens 7 Tage im Voraus erfolgen. Diese Benachrichtigung muss auch den Rückflug umfassen, wenn der Hin- und Rückflug mit Air Malta erfolgen. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die notwendige Unterstützung zur Verfügung gestellt werden kann.3.Die Zahl der Begleithunde, die in der Kabine erlaubt sind, ist begrenzt. Kontaktieren Sie bitte Air Malta, wenn Sie weitere Unterstützung wünschen. Begleithunde werden nach der Reihenfolge der Anmeldung akzeptiert. Jedwede Hunde, einschließlich der Begleithunde, werden normalerweise mindestens 10 Reihen voneinander entfernt untergebracht. Sie werden nicht in der gleichen Reihe wie ein kleines Kind untergebracht, außer wenn dieses zu der gleichen Gruppe Reisender gehört.
9. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Flüge von Air Malta.
10. Die oben genannten Bedingungen können ohne vorherige Ankündigung jederzeit geändert werden und Air Malta übernimmt keine Haftung für diese Änderungen. Air Malta behält sich außerdem das Recht vor, diese Bedingungen auszulegen und anzuwenden. In jedem Fall sind die Auslegungen und Anwendungen von Air Malta endgültig und abschließend.
[1] Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 hinsichtlich der Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
[2] Auslegungsleitlinien bezüglich der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 hinsichtlich der Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
[3] Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates